Neue Maßnahmen wegen COVID-19
Ab Freitag den 23. Oktober 2020 ab 00:00 Uhr gelten die neuen Corona Verhaltensregeln der Bundesregierung, die weitreichende Einschnitte für den ...
... Amateursport mit sich bringen.
Ab sofort gilt vom Betreten bis zum Verlassen der Sportanlage Maskenpflicht. Dies gilt sowohl im Trainings- als auch im Meisterschaftsbetrieb!!
Im Klartext: Beim Mannschaftstraining ist beim Betreten und Verlassen der Sportanlage eine Schutzmaske zu tragen. Im Trainingsbetrieb selbst jedoch nicht!
Für Begleitpersonen die ihre Kinder zum Training bringen und danach wieder abholen, gilt ebenso die Maskenpflicht vom Betreten bis zum Verlassen der Sportanlage.
Im Meisterschaftsbetrieb (Meisterschaftsspiel) egal ob im Nachwuchs- bzw. Erwachsenenfußball, gilt eine generelle Maskenpflicht! Das tragen der Schutzmaske ist zwingend während der gesamten Verweildauer (Besuch des Meisterschaftsspiels) am Sportplatz erforderlich!! Dies gilt auch für jene Elternteile, die ihren Sprösslingen beim Trainingsbetrieb auf die Füße schauen.
Sollte sich jemand nicht an die vorgegeben Maßnahmen halten, behält sich die Vereinsführung vor, jene Personen die sich nicht an die oben erwähnten Verhaltensregeln halten, den Zutritt zum Sportplatz zu verweigern bzw. jene die sich am Sportgelände befinden und die Maßnahmen danach nicht erfüllen, auffordern das Sportgelände zu verlassen!
Im Rahmen des Covid19 Konzepts gilt weiterhin die Abstands- und Registrierungspflicht!!
Des Weiteren wird die ASK Sportplatzkantine mit Freitag, 23. Oktober 00:00 Uhr GESCHLOSSEN!! Im Rahmen der neuen Verordnungen, die zu besagtem oben genannten Zeitpunkt in Kraft treten, ist auch die Ausgabe von Speisen und Getränken auf Sportplätzen verboten!! Dies gilt sowohl im In- als auch Outdoorbereich!!
Wenn wir uns alle an diese Maßnahmen halten, werden wir auch gut durch diese sehr schwierige Zeit kommen. In diesem Sinne “Bleibt gesund“
Die Vereinsleitung des ASK Case IH Steyr St. Valentin